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title: "Kosten / CO2-Rechner"
description: "![](http://www-backup.eddi24.de/wp-content/uploads/co2rechner.png) Der **CO~2-Rechner**ist ein Werkzeug, um die CO~2-Kosten und den Vermieteranteil-CO~2KostAufG, welche im Rahmen der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden müssen, automatisch zu berechnen. **Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:** - Die Berechnung ist erst für einen Abrechnungsbeginn **ab dem 01.01.2023** zulässig. -…"
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updated: "2026-09-10"
category: Abrechnung / Kosten
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# Kosten / CO2-Rechner

![](http://www-backup.eddi24.de/wp-content/uploads/co2rechner.png)

Der **CO~2-Rechner**ist ein Werkzeug, um die CO~2-Kosten und den Vermieteranteil-CO~2KostAufG, welche im Rahmen der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden müssen, automatisch zu berechnen.

**Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:**

- Die Berechnung ist erst für einen Abrechnungsbeginn **ab dem 01.01.2023** zulässig.

- In allen Wohnungen sind die **Nutzflächen Heizung** und unter Kosten alle **Energiekosten mit Mengenangaben**eingetragen.

- Wenn Ihr Versorger bei der Erdgasabrechnung den Verbrauch über “Brennwert in kWh/m^3” errechnet oder einen „Abrechnungsbrennwert“ angibt, muss die Einstellung **brennwertbezogene Abrechnung** unter “[Haus / Heizung](http://www-backup.eddi24.de/hilfe/haus-heizung/)” für die Energieart “Erdgas” aktiviert sein.

## Abschnitt “CO~2-Grunddaten”

### Anzeigefeld “Energieverbrauch”

Der Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) wird **automatisch**ermittelt:

- bei Energiebezug aus einem Hausanschluss (z.B. Erdgas) durch die Zukäufe,
- bei Energiebezug aus einem Tank (z.B. Heizöl) durch den Anfangs- und Endbestand sowie die Zukäufe multipliziert mit dem jeweiligen Heizwert (z.B. 10 kWh pro Liter bei Heizöl).

Prüfen Sie unter “[Kosten / Energiekosten](http://www-backup.eddi24.de/hilfe/kosten-energiekosten/)”, ob alle Zukäufe und ggf. Endbestand mit den Mengen eingetragen sind.

Der **Anfangsbestand**wird für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 01.01.2023 nicht berücksichtigt, da Bezüge vor diesem Datum nicht relevant für die CO~2-Kostenaufteilung sind. Siehe: [CO~2KostAufG §11 (2)](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__11.html).

### Anzeigefeld “Wohnfläche”

Die Wohnfläche wird **automatisch**aus der Summe der Nutzflächen HK ermittelt.

Prüfen Sie unter “[Wohnungen / Grunddaten](http://www-backup.eddi24.de/hilfe/wohnung-grunddaten/)”, ob Nutzflächen HK bei jeder Wohnung eingetragen sind.

### Eingabefeld “CO~2-Preis 2026”

Dieses Feld wird nur bei einer Abrechnung ab 2026 angezeigt.

Gibt den CO~2-Preis in €/t an. Der Mindestpreis von 55 €/t ist vorbelegt und kann nach Bedarf angepasst werden.

### Eingabefeld “CO~2-Verbrauch”

Der CO~2-Verbrauch wird vom System aufgrund der Energieart unter “[Haus / Heizung](http://www-backup.eddi24.de/hilfe/haus-heizung/)” und dem entsprechenden [CO~2-Faktor](https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_infoblatt_co2_faktoren_2021.pdf) automatisch berechnet.

Sofern Ihre Liegenschaft mit **Fernwärme**versorgt wird, kann der CO~2-Rechner den CO~2-Verbrauch nicht selbst errechnen, da der Versorger möglicherweise einen Mix aus verschiedenen Energiearten einsetzt. Der CO~2-Rechner erwartet in diesem Fall die Eingabe des CO~2-Verbrauches und der CO~2-Kosten, die Sie aus der Abrechnung Ihres Versorgers direkt entnehmen können. Sollten diese Informationen nicht vorliegen, kontaktieren Sie Ihren Versorger.

### Eingabefeld “CO~2-Kosten”

Die CO~2-Kosten werden aus dem Feld “CO~2-Verbrauch” und der für das jeweilige Abrechnungsjahr gültigen Bepreisung pro Tonne berechnet.

**2023:** 30 Euro pro Tonne CO~2 (aufgrund der Energiekrise von ursprünglich 35 Euro reduziert)

**2024:** 45 Euro pro Tonne CO~2

**2025:** 55 Euro pro Tonne CO~2

**2026:** geplanter Korridor von 55 bis 65 Euro

**ab 2027:** Der CO~2-Preis wird sich im Rahmen des europäischen Emissionshandels frei am Markt bilden. 

Die CO~2-Kosten sowie der CO~2-Verbrauch können **manuell**eingetragen werden, sofern diese Werte auf Ihrer Energieabrechnung explizit ausgewiesen sind. Die Berechnung des Vermieteranteils erfolgt nach Eingabe der Werte erneut automatisch.

### Auswahlfelder “Beschränkungen nach CO2KostAufG § 9”

Hier wird angegeben, ob das Gebäude öffentlich-rechtlichen Vorgaben unterliegt, welche die Verbesserung der Energieeffizienz verhindern. Nach [CO2KostAufG § 9](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__9.html) verringert sich durch solche Beschränkungen der Anteil der Kosten, welche der Vermieter selbst zu tragen hat.

Liegt eine Beschränkung vor, die *entweder* eine Sanierung der Fassade *oder*einen Wechsel auf eine andere Art der Wärmeversorgung verhindert, reduziert sich der Vermieteranteil um 50%.

Sind sowohl Sanierung der Gebäusefassade als auch ein Wechsel auf eine andere Heizungsanlage rechtlich nicht möglich, so entfällt der Vermieteranteil vollkommen.

Wenn keine Beschränkungen vorliegen, so darf hier kein Haken gesetzt werden.

### Informationsfeld “CO~2-Abgabe”

Dieser Text wird vom System automatisch erzeugt und später in der Heizkostenabrechnung in der Kostenposition “CO~2-Kosten” als Beschreibung mit ausgegeben.

Somit kann jeder Mieter/WEG den Berechnungsweg vollständig nachvollziehen.

### Schaltfläche “Zurücksetzen und Berechnen”

Mit dieser Schaltfläche werden die manuellen Eingaben aus den Feldern CO~2-Verbrauch und CO~2-Kosten entfernt und vom System neu berechnet.

## Abschnitt “CO~2-Kostenverteilung”

### Anzeigefeld “CO~2-Anteil”

Der Verbrauch wird hier in Kilogramm (kg) pro Quadratmeter beheizte Grundfläche umgerechnet. Damit kann gemäß der [Tabelle](#berechnung-des-co2-anteils)des CO~2KostAufG der prozentuale Anteil bestimmt werden.

### Anzeigefeld “Vermieteranteil”

Zeigt die prozentualen Kosten gemäß dem CO~2-Anteil für den Vermieter an.

### Anzeigefeld “Mieteranteil”

Zeigt die prozentualen Kosten gemäß dem CO~2-Anteil für den Mieter an.

### Informationsfeld “Vermieteranteil CO~2KostAufG”

Dieser Text wird vom System automatisch erzeugt und später in der Heizkostenabrechnung in der Kostenposition “Vermieteranteil CO~2KostAufG” als Beschreibung mit ausgegeben.

### Schaltfläche “Übernehmen”

Sofern manuell Werte eingegeben wurden, werden diese in den Betrag und die Bezeichnung der aktuellen Kostenposition übernommen.

Es wird folgende Meldung angezeigt:

![](http://www-backup.eddi24.de/wp-content/uploads/kosten_co2-1.png)

Die Änderungen sind noch nicht gespeichert. Erst durch die Schaltfläche “Speichern” am Ende des Eingabedialogs werden die Änderungen in die Kostenpositionen übernommen.

### Schaltfläche “Speichern”

Mit dem abschließenden Speichern werden alle aktuell berechneten Beträge aus dem Abschnitt “CO~2-Abgabe” und dem Abschnitt “CO~2-Kostenverteilung” in die Positionen der Heiznebenkosten

- CO~2-Abgabe
- Vorwegabzug CO~2-Abgabe
- Vermieteranteil CO~2KostAufG

übernommen und diese automatisch gespeichert.

Die Heiznebenkostenposition “Vorwegabzug CO~2-Abgabe” dient dazu, den Betrag aus der Heiznebenkostenposition “CO~2-Abgabe” auszugleichen, wenn der Bruttobetrag Ihrer Energieabrechnung die CO~2-Abgabe bereits enthält. Solle Ihre Energieabrechnung die reinen Energiekosten ausweisen, können Sie diese bei den Energiekosten eingeben und die Heiznebenkostenposition “Vorwegabzug CO~2-Abgabe” löschen.

## Berechnungsgrundlagen

### Ermittlung des Heizwertes in kWh

Bei folgenden Energiearten ist der Heizwert in kWh zu ermitteln:

- Erdgas als Heizwert in kWh: direkt übernehmen
- Erdgas als Brennwert^A in kWh: Verbrauch in kWh / 1,11
- Erdgas in m^3: Volumen in m^3 * Heizwert^B in kWh/m^3
- Heizöl: (Anfangsbestand^C + Zukäufe – Endbestand) * Heizwert^B in kWh/l

^A Versorger berechnen bei der Erdgasabrechnung den Verbrauch häufig über „Brennwert in kWh/m^3“. Damit wird dieser als **Brennwert** ausgewiesen und nicht als Heizwert (Heizwert = Brennwert / 1,11 für Erdgas). Für die CO~2-Abgabe ist die Angabe des Heizwertes gefordert.

^BDer **Heizwert**ist für die jeweilige Energieart voreingestellt und kann unter “[Haus / Heizung](http://www-backup.eddi24.de/hilfe/haus-heizung/)” geändert werden, wenn Ihr Versorger einen anderen Wert ausweist. (Standard: Heizöl: 10 kWh/l, Erdgas: 10,5 kWh/m^3)

^C Der **Anfangsbestand**wird für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 01.01.2023 nicht berücksichtigt, da Bezüge vor diesem Datum nicht relevant für die CO~2-Kostenaufteilung sind -> siehe [CO~2KostAufG §11 (2)](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__11.html). Liegt das Anfangsbestandsdatum jedoch genau auf dem 01.01. eines Jahres, wird der Anfangsbestand berücksichtigt. In diesem Fall wird zur Berechnung der CO~2-Kosten der Euro-Preis pro Tonne CO₂ aus dem jeweils vorherigen Jahr verwendet.

### Berechnung des CO~2-Anteils

- CO~2-Verbrauch (t) = Heizwert in kWh * CO~2-Faktor
- CO~2-Preis (netto) = CO~2-Verbrauch in t * Preis CO~2/t.
- CO~2-Faktor: siehe [BAFA](https://www.bafa.de/)
- CO~2-Preis: 2023 = 30 €/t, 2024 = 45 €/t, 2025 = 55 €/t

Für 2023 gilt für Erdgas ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%, ab 2024 gilt wieder 19%

Mit diesen Informationen kann Casameta die CO~2-Kosten und den CO~2-Verbrauch in t oder kg automatisch berechnen und damit den prozentualen CO~2-Vermieteranteil bestimmen, der laut [CO~2KostAufG](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/)ausgewiesen werden muss, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die prozentuale Aufteilung zwischen allen Mietern und Vermieter kann folgender Tabelle entnommen werden:

| **Verbrauch CO~2 pro Quadratmeter und Jahr** | **Anteil** **der Mieter in Prozent** | **Anteil des Vermieters in Prozent** |
| --- | --- | --- |
| < 12 kg CO~2/m^2 | 100 % | 0 % |
| 12 bis < 17 kg CO~2/m^2 | 90 % | 10 % |
| 17 bis < 22 kg CO~2/m^2 | 80 % | 20 % |
| 22 bis < 27 kg CO~2/m^2 | 70 % | 30 % |
| 27 bis < 32 kg CO~2/m^2 | 60 % | 40 % |
| 32 bis < 37 kg CO~2/m^2 | 50 % | 50 % |
| 37 bis < 42 kg CO~2/m^2 | 40 % | 60 % |
| 42 bis < 47 kg CO~2/m^2 | 30 % | 70 % |
| 47 bis < 52 kg CO~2/m^2 | 20 % | 80 % |
| >= 52 kg CO~2/m^2 | 5 % | 95 % |
