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title: Abrechnung eines Zweifamilienhauses ohne Zähler
description: "### Frage Kann ich ein Zweifamilienhaus ohne Zähler über Casameta zur Abrechnung bringen? ### Antwort Die Erstellung einer Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung Ihres Zweifamilienhauses ohne Messgeräte ist in Casameta nur dann zulässig, wenn Sie als Eigentümer eine Wohnung des Objektes selbst…"
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updated: "2026-06-17"
category: FAQ / Abrechnung
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# Abrechnung eines Zweifamilienhauses ohne Zähler

### Frage

Kann ich ein Zweifamilienhaus ohne Zähler über Casameta zur Abrechnung bringen?

### Antwort

Die Erstellung einer Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung Ihres Zweifamilienhauses ohne Messgeräte ist in Casameta nur dann zulässig, wenn Sie als Eigentümer eine Wohnung des Objektes selbst bewohnen.

Die maßgebliche rechtliche Grundlage ist **[§ 2 HeizkostenV](https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html)**: „Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.“

Das bedeutet:

- Bei einem Zweifamilienhaus mit einer vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnung können Vermieter und Mieter vereinbaren, von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abzuweichen.
- Dann ist auch eine Abrechnung **ohne Verbrauchserfassung** (also ohne HKV, WMZ usw.) möglich, beispielsweise nach Wohnfläche.
- Sind hingegen **beide Wohnungen vermietet**, gilt die Heizkostenverordnung grundsätzlich vollumfänglich und eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist erforderlich
